Professionell, zielstrebig und effizient

Die Leistungen der E50 GmbH für Sie im Überblick

Verwaltung Ihrer Immobilie

Wir die E50 GmbH, sind Ihre Hausverwaltung für die kundenorientierte, persönliche und individuelle Bewirtschaftung.

Legen Sie Ihre Immobilie in treue Hände!

Der Werterhalt unseres Verwaltungsbestandes ist für uns das Credo unserer Tätigkeit.

Unser Leistungsverzeichnis umfasst das gesamte Gebiet der Immobilienbewirtschaftung- begonnen bei der WEG-Verwaltung über die Mietverwaltung bis zum Facility Management.

ALS ZEITGEMÄßE IMMOBILIENVERWALTUNG BIETEN WIR IHNEN:

Facility Management Hausmeisterservice Regensburg

Facility Management (Hausmeisterservice)

Das Facility Management sind die Augen und Ohren unserer Hausverwaltung vor Ort. Hier kooperieren wir mit einigen ausgewählten Hausmeisterservice Unternehmen im Regensburger Stadtgebiet, arbeiten aber auch gerne mit den von Ihnen aktuell eingesetzten Unternehmen weiterhin zusammen.

Property Management laufende Bewirtschaftung Regensburg

Property Management (laufende Bewirtschaftung)

Das Property Management unserer Immobilienverwaltung befasst sich mit allen Aufgaben Rund um Ihre Immobilie. Sei es nur kaufmännische Verwaltung oder die komplette Hausverwaltung im eigentlichen Sinne. Hier werden die eingehenden Rechnungen überprüft, verbucht sowie bezahlt. Eigentümerversammlungen oder ein Reporting Ihnen gegenüber durchgeführt, sämtlicher anfallender Schriftverkehr erledigt aber bei Bedarf auch zwischen den Bewohnern Ihrer Liegenschaft vermittelt.

Asset Management Regensburg

Asset Management (langfristige Bewirtschaftung)

Unsere Immobilienverwaltung entwickelt mit Ihnen einen langfristigen Investitionsplan für Ihre Liegenschaft hinsichtlich der Gebäudesubstanz und der technischen Ausstattung. Für uns als Hausverwaltung ist es selbstverständlich, Sie über anstehende gesetzliche Veränderungen und den damit entstehenden Verpflichtungen zu informieren, aber auch die Lebensdauer einzelner Gebäudeteile zu berücksichtigen und Sie frühzeitig auf notwendige Investitionen vorzubereiten und mit Ihnen eine auf Sie angepasste Strategie zu entwickeln.

Einige Begriffe der Immobilienverwaltung schnell erklärt:

WEG Verwaltung

Die Wohneigentumsverwaltung bezeichnet das Verwalten einer Immobilie, die aus Eigentumswohnungen besteht. Sie muss gebildet werden auf Verlangen eines einzelnen Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft. Ist dies nicht der Fall obliegt die Verwaltung der Gemeinschaft der Eigentümer des Hauses. Als Verwalter kann ein Miteigentümer bestellt werden, genauso wie Dritte oder sogenannte Dienstleister. Dienstleister sind meist professionelle Hausverwaltungen oder Wohnungsgenossenschaften, die diese Immobilien treuhänderisch verwalten. Im Unterschied zu einer Hausverwaltung, die eine Mietverwaltung führt, entscheiden bei einer WEG Verwaltung die Eigentümer per Mehrheitsentscheid darüber welche natürliche oder juristische Person die Immobilie(n) verwalten soll. Im Falle der Mietverwaltung wird diese vom Eigentümer der Immobilien bestimmt, die Mieter haben in dieser Sache kein Mitspracherecht. Die WEG-Verwaltung erneuert sich turnusgemäß spätestens alle fünf Jahre, abhängig vom jeweiligen Hausverwaltervertrag auch früher. Der Verwalter haftet für Vermögens- wie auch Vertrauensschäden. Mit Vertrauensschäden sind gewollte Irreführungen oder Falschaussagen gemeint, zum Nachteil des Vertragspartners, also der Gemeinschaft der Eigentümer.

Sondereigentumsverwaltung

Was beinhaltet nun die Verwaltung von Wohneigentum? An dieser Stelle auch noch einmal abzugrenzen von Sondereigentum und Teileigentum. Sondereigentum beschreibt die Situation, wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft in einem Mehrfamilienhaus und diese an eine weitere Person vermietet. Der Besitzer dieser Eigentumswohnung besitzt nun Sondereigentum und ist stimmberechtigt in der Wohneigentumsverwaltung als Eigentümer, obwohl er dort selbst nicht wohnt. Teileigentum beschreibt hingegen die gewerbliche Nutzung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zum Beispiel durch eine Arztpraxis, eine Rechtsanwaltskanzlei oder ähnliches. Dieses Eigentum wird nicht zum Wohnen genutzt, sondern zum Gelderwerb. Eine Umwandlung von Sondereigentum in Teileigentum bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der gesamten Wohneigentümergemeinschaft.

Mietverwaltung

Die Miet-Verwaltung beinhaltet in der Regel die Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes. Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).

Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag.

Mietverwaltung Einzelleistungen

  • Finanzielle Betreuung des Mietobjekts
  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen der Mieter sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt
  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums)
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern
  • Bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung, ggf. auch – wie bei der WEG-Verwaltung – des Mietobjekts
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
  • Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen

Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag.